Unsere Leistungen

Unsere Verwaltungsleistungen

Unsere Verwaltungsleistungen ergeben sich aus den Verwalterverträgen und dem jeweiligen Leistungsverzeichnis für das Objekt. Exemplarisch finden Sie im Folgenden ein Leistungsverzeichnis für Eigentumswohnungen.

Gerne sprechen wir mit Ihnen über gewünschte zusätzliche Leistungen.

Für die Beantwortung offen gebliebener Fragen steht Ihnen unser Geschäftsführer, Herr Diplom-Volkswirt Anton Schotten, gerne auch telefonisch zur Verfügung.

 

L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S

für Eigentumswohnungen

  • Alle Eigentümer erhalten jährlich eine Jahresabrechnung.
  • Alle Rechnungen werden von der Verwaltung pünktlich und unter Ausnutzung aller Rabatte bzw. Skonti bezahlt, sofern ein Guthaben auf dem Konto steht.
  • Die Verwaltung führt alle Verhandlungen und den gesamten Schriftverkehr mit den Eigentümern.
  • Die Verwaltung führt alle Verhandlungen und den gesamten Schriftverkehr mit Lieferanten bzw. Handwerkern.
  • Die Verwaltung führt alle Verhandlungen und den gesamten Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.
  • Die Verwaltung führt gegebenenfalls alle Verhandlungen und den gesamten Schriftverkehr mit Versicherungsgesellschaften.
  • Die Verwaltung führt alle Verhandlungen und den gesamten Schriftverkehr mit dem Hausmeister.
  • Die Verwaltung führt regelmäßig Gespräche mit dem Beirat. Der Turnus dieser Besprechungen wird vom Beirat und/oder der Verwaltung bestimmt.
  • Die Verwaltung besichtigt mindestens 1 x im Monat das Objekt.
  • Die Verwaltung übernimmt die Planung und Ausschreibung von Instandhaltungsmaßnahmen. Näheres regelt der Verwaltervertrag.
  • Die Verwaltung sorgt dafür, dass die gegebenenfalls einem Hausmeister übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß ausgeführt werden.
  • Werkverträge, Versicherungsverträge sowie die Dienstverträge mit Hauswarten werden durch die Verwaltung abgeschlossen bzw. aufgelöst.
  • Die Verwaltung ist berechtigt und bevollmächtigt, Rechtsstreitigkeiten zu führen und hierzu anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, soweit sie hierzu durch ein Verwaltungsbeiratsmitglied oder einer entsprechend bevollmächtigten Person ermächtigt wird.
  • Die Vergabe notwendiger Instandsetzung etc. erfolgt nach Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat des Hauses oder einer entsprechend bevollmächtigten Person.
  • Die Verwaltung überwacht die Arbeiten der Handwerker in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeiratsmitglied des jeweiligen Hauses oder einer entsprechend bevollmächtigten Person.
  • Die Verwaltung führt alle Eigentümerversammlungen, die außer der Jahresversammlung notwendig werden, ohne Berechnung durch.
  • Die Verwaltung richtet für die Eigentümergemeinschaft separate Bankkonten ein.
  • Wir verpflichten uns zu einer ordnungsgemäßen Verwaltertätigkeit. Unsere Rechte und Pflichten ergeben sich im Einzelnen aus diesem Leistungsverzeichnis, dem Wohnungseigentumsgesetz und der Teilungserklärung.
  • Die Aufbewahrungspflicht der Verwaltungsunterlagen besteht solange, bis ein Beschluss der WEG etwas anderes bestimmt.

Vermittlung von Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Häusern, Gewerbeobjekte und Grundstücken

Auch hier sind wir seit über 30 Jahren tätig.

Vielen Interessenten haben wir ein neues Zuhause vermittelt.

Es ist unser Bestreben, die Kunden zufrieden zu stellen. Wir loten die einzelnen Interessen aus und stellen Kontakte zwischen den Kunden her. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unsere Tätigkeit:

  • Analyse von Marktdaten
  • Erstellung von Exposés
  • Besichtigungen
  • Beratungen rund um die Immobilien, z.B. Bewertungen, Finanzierungsberatung

Wir haben selbstverständlich die Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung. Diese wurde uns am 19.09.1983 erteilt.